#wirfüreuch - Volkswagen hält Deutschland mobil! Wir machen mit!

06.04.2020: Die Volkswagen Group Retail Deutschland und unsere Autohäuser machen mit bei der Helfermobilitäts-Aktion von Volkswagen.

 

Viele sozial engagierte Menschen und Einrichtungen benötigen aktuell zusätzliche Mobilität.

Seien es Krankenschwestern und Pfleger, Ärzte und Sanitäter, die Beschäftigten im Lebensmittelhandel, in Apotheken oder in den vielen Bereichen, die für eine Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sorgen.

Mit der Bereitstellung unseres Mietwagen Fuhrparks zu attraktiven Konditionen, für Personen mit systemrelevanten Aufgaben, bzw. die öffentliche Verkehrsmittel oder ähnliche Dienste nicht mehr nutzen können, aber darauf angewiesen sind, möchten auch wir dazu unseren Beitrag leisten.

Im Zeitraum vom 06.04. bis 30.04.2020 erhalten Sie von uns je nach Verfügbarkeit Mietfahrzeuge der Marke Volkswagen (up!, e-up!, Polo, T-Roc, T-Cross, Golf, e-Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, Passat Limousine, Passat Variant, Touran, Tiguan, Tiguan Allspace) zum Preis von 15 EUR pro angefangene Woche.*

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten unserer Gesellschaften unter www.vgrd-gruppe.de/Standorte.


*Enthalten sind 100 Freikilometer pro Tag. Die Abrechnung von Mehrkilometern erfolgt zwischen Händler und Fahrzeugnutzer. Der Vermietungszeitraum beträgt zwischen sieben und 30 Tagen.Aktionsberechtigte Fahrzeugnutzer sind Menschen aus beispielhaften Berufsgruppen, wie Ärzte, Apothekenmitarbeiter, Kranken- und Rettungsdienstmitarbeiter, Pflege- und Betreuungspersonal, Beschäftigte im Lebensmittelhandel, private Helfer für Risikogruppen, regelmäßige Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Die Entscheidung zur Anerkennung der Fahrzeugnutzer liegt bei unseren Händlern.Die im Rahmen der Helfermobilität eingesetzten Fahrzeuge sind sowohl im Rahmen der Kfz-Haft-pflicht- als auch Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,- € versichert. Eine Altersbeschränkung für den Mieter/Fahrer gibt es nicht.Voraussetzung für die Vermietung ist, dass der Helfer/die Helferin im Besitz eines gültigen Führerscheins für Pkw ist.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

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