Sparfüchse haben noch am 31.12 vollgetankt… Denn Sprit wird in diesem Jahr aus zwei Gründen deutlich teurer. Einerseits wurde im Januar ein neuer CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne eingeführt, der E10-Benzin pro Liter rund sieben Cent und Diesel sogar etwa acht Cent teurer macht. Andererseits, weil die Mehrwertsteuer gleichzeitig wieder von 16 auf 19 Prozent steigt. Deshalb rechnet der ADAC mit einem Preisanstieg von zehn bis elf Cent pro Liter.
Das Ende der Mehrwertsteuersenkung – wegen des Corona-Pandemie war der Steuersatz bis Ende Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt worden – hat auch Folgen beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens. Der erhöhte Umweltbonus, der die Anschaffungskosten bei Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen um bis zu 9.000 Euro verringert, gilt hingegen bis mindestens Ende 2025.
Gute Nachricht für Pendler: Seit 2021 gilt eine erhöhte Pauschale ab dem 21. gefahrenen Kilometer. Die Regelung gilt weiterhin für den einmaligen Arbeitsweg und für alle genutzten Verkehrsmittel. Arbeitnehmer können somit in der Einkommensteuererklärung künftig 35 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzen, für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent. Personen, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, können ab diesem Jahr zudem eine Mobilitätsprämie beantragen, um entsprechende Steuervorteile zu erhalten.
Wer den Führerschein machen will, muss sich auf Neuerungen einstellen. Seit Januar gilt die „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ für alle Führerscheinklassen. Sie soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern verringern. Der Aufgabenkatalog wird daher erweitert, die Prüfungsdauer um zehn Minuten verlängert und im Anschluss ein elektronisches Protokoll erstellt, das die handschriftliche Prüfdokumentation ersetzt. Neu ist auch ein obligatorisches, fünfminütiges Feedbackgespräch nach dem Ende der Prüfung.
Beim Führerscheinerwerb greift ab sofort auch eine neue Automatikregelung. Fahrschüler der Klasse B dürfen ihre Ausbildung ab April 2021 in einem Automatikfahrzeug abschließen und später trotzdem ein Auto mit Schaltgetriebe fahren. Dazu müssen sie allerdings mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Schalter absolvieren. Zudem muss die Fahrschule die Fahrtauglichkeit nach einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften bescheinigen.
Einmal jährlich stuft der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Schadensrisiko der Autos auf deutschen Straßen ein. An der unverbindlichen Einschätzung, die aktuell auf Daten von 2017 bis 2019 beruht, orientieren sich die Beiträge der Kfz-Versicherungen. Im kommenden Versicherungsjahr ändert sich die Typklasse demnach für rund elf Millionen Autofahrer: Knapp 6,1 Millionen Verträge werden höher eingestuft, etwa 4,9 Millionen in einer niedrigeren Klasse. Für die übrigen 30,6 Millionen Autofahrer bleibt die Typklasse des Vorjahres bestehen.
In diesem Jahr wird weiterhin die Kfz-Steuer für Neuwagen, die pro Kilometer mehr als 95 Gramm Kohlendioxid ausstoßen, angehoben. Der neue CO2-Aufschlag beeinflusst somit vor allem Sportwagen und SUVs, die in der Regel einen überdurchschnittlichen Spritverbrauch aufweisen. Die Reform soll den Kaufanreiz für umweltfreundliche Modelle erhöhen, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Halter von E-Autos profitieren: Die Kfz-Steuerbefreiung für Stromer gilt nun für Erstzulassungen bis Ende 2025 und soll maximal bis Ende 2030 verlängert werden.
Die Kosten für die Pkw-Jahresvignette in Österreich steigen 2021 auf 92,50 Euro. Für zwei Monate werden 27,80 Euro fällig, für zehn Tage 9,50 Euro. Damit sind die sogenannten Plaketten 1,5 Prozent teurer als im Vorjahr. Die Schweizer Jahresvignette 2021 ist seit Anfang Dezember 2020 erhältlich, kostet 38,50 Euro (im Vorjahr 36,50 Euro) und ist bis Ende Januar 2022 gültig. Zudem gelten nun auch bei den Eidgenossen das Reißverschlussprinzip bei einer Engstelle oder endenden Fahrbahn und die Rettungsgassenpflicht bei Stau.
Weil das im April 2020 eingeführte Regelwerk des Bundesverkehrsministeriums einen juristischen Formfehler enthielt, gilt seit Juli 2020 wieder der alte Bußgeldkatalog. Bundesregierung und Länder suchen seither nach einem Kompromiss, der nun zeitnah gefunden werden soll. Durch die Reform werden Autofahrer härter bestraft – unter anderem für Tempoverstöße oder das Gefährden von Fahrradfahrern und Fußgängern.
Eine Gesetzesänderung verbietet ab Januar das Fotografieren und Filmen von Toten. Schaulustige, die Rettungsdienste massiv stören können, müssen demnach mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall droht ihnen sogar eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren. Bislang schützte ein Paragraph des Strafgesetzbuches lediglich lebende Personen vor Aufnahmen der sogenannten Gaffer.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie hier: www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch,, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum Kraftstoffverbrauch: http://www.dat.de/co2
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